Wohnung vermieten in Berlin mit TRAD Immobilien
Die Hauptstadt ist und bleibt ein magnetischer Anziehungspunkt für Menschen aus aller Welt. Die Nachfrage nach Wohnraum ist hoch, und dennoch ist die Vermietung einer Wohnung eine Herausforderung! Die rechtliche Lage inklusive Mietpreisbremse, Kappungsgrenzen und Milieuschutz platzieren so manche juristische Hürde für den privaten Eigentümer.
Setzen Sie deshalb auf erfahrene Berlin-Profis mit Erfahrung seit 2008! Als Makler kennen wir jeden Kiez und die aktuellen Spielregeln des Berliner Wohnungsmarktes. Wir sorgen dafür, dass Sie nicht irgendeinen Mieter finden, sondern den richtigen – und das zu einem rechtssicheren Mietpreis.
Wir unterstützen Sie als Vermieter von A bis Z: Von der Ermittlung der optimalen Miete über die Bonitätsprüfung bis zur Schlüsselübergabe. Als bewusst kleines, inhabergeführtes Büro garantieren wir Ihnen persönliche Betreuung und kurze Kommunikationswege.
» Sie möchten eine Wohnung verkaufen? Auch dann sind wir Ihr zuverlässiger Partner!

Unser Service-Versprechen für Vermieter:
Rechtssichere Preisfindung
Berücksichtigung von Mietspiegel und gesetzlichen Vorgaben
Bonitäts-Check
Gründliche Prüfung aller Interessenten (Schufa, Einkommensnachweise, Mietschuldenfreiheit)
Zeitersparnis
Wir übernehmen das komplette Anfragenmanagement und die Besichtigungen
International
Wir betreuen auch Expats und internationale Fachkräfte (Deutsch & Englisch

Mietpreisfindung in Berlin: wirtschaftlich und rechtssicher!
In Berlin darf die Miete nicht mehr „aus dem Bauch heraus“ festgelegt werden. Wer die
Mietpreisbremse ignoriert oder Formfehler im Mietvertrag macht, riskiert teure Rückzahlungen und Rügen (sprich: die qualifizierte Beanstandung einer zu hohen Miete).
Unser Vermietungsprozess: gründliches Vorgehen vor Schnelligkeit
Mietverträge in Deutschland sind oft langfristige Bindungen. Ein Fehler bei der Mieterauswahl kann Jahre an Ärger bedeuten. Deshalb gilt bei uns: Gründlichkeit vor Eile.
So läuft die Vermietung mit TRAD Immobilien ab:
- 01
Aufnahme & Beratung
Begehung der Wohnung, Fotos, Aufnahme der Ausstattungsmerkmale und Festlegung der Zielgruppe (Singles, Paare, WGs?).
- 02
Mietpreis-Analyse
Kalkulation der zulässigen Miete unter Beachtung aller Regularien (Mietpreisbremse, Kappungsgrenzen).
- 03
Exposé & Vermarktung
Hochwertige Präsentation in den relevanten Portalen inklusive Social Media.
- 04
Besichtigungen & Auswahl
Besichtigungen werden von uns gezielt organisiert und begleitet. Je nach Objekt und Nachfrage setzen wir auf passende Besichtigungsformate, um ernsthafte Interessenten kennenzulernen und einen guten Eindruck auf beiden Seiten zu ermöglichen. Qualität geht dabei klar vor Quantität.
- 05
Fundierte Bonitätsprüfung
Um ein stabiles Mietverhältnis zu gewährleisten, führen wir eine sorgfältige Prüfung der Bonitätsunterlagen durch.
- 06
Mietvertrag & Übergabe
Wir erstellen einen aktuellen, rechtssicheren Mietvertrag und führen die Wohnungsübergabe inklusive detailliertem Protokoll durch.

Warum TRAD Immobilien?
Die Vermietung ist Vertrauenssache. Seit Einführung des Bestellerprinzips zahlen Vermieter den Makler in der Regel selbst. Als erfahrene Immobilienmakler in Berlin schützen wir Sie bestmöglich vor rechtlichen Fehltritten, Leerstand oder auch problematischen Mietern.
Erfahrung seit 2008
Wir kennen den Berliner Markt in all seinen Facetten.
Sicherheit
Wir filtern Interessenten streng vor.
Entlastung
Lehnen Sie sich zurück! Wir erledigen den „Papierkram“ und die
Besichtigungstermine
Wohnung vermieten in Berlin mit TRAD Immobilien

FAQ: Die 6 wichtigsten Fragen zur Vermietung in Berlin
Wer zahlt den Makler bei der Vermietung?
Seit 2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip (§ 2 Abs. 1a WoVermRG). Das heißt: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn auch. Wenn Sie uns als Eigentümer mit der Vermarktung beauftragen, ist die Provision (in der Regel 2,38 Monatskaltmieten inkl. MwSt.) von Ihnen zu tragen. Diese Kosten können Sie jedoch als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Wie hoch darf ich die Miete in Berlin ansetzen?
Berlin unterliegt der Mietpreisbremse. Bei Neuvermietung darf die Miete grundsätzlich maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (lt. Mietspiegel) liegen. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, z. B. für Neubauten (ab 1.10.2014) oder wenn die Vormiete bereits höher war (Bestandsschutz). Wir berechnen für Sie den exakt zulässigen Wert.
Darf ich befristet vermieten ("Wohnen auf Zeit")?
Das ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich (§ 575 BGB), etwa bei Eigenbedarf in absehbarer Zeit. In Berlin greift zudem das Zweckentfremdungsverbot: Leerstand über 3 Monate oder die Vermietung als Ferienwohnung ohne Genehmigung sind verboten und werden mit hohen Bußgeldern geahndet. Möblierte Vermietung auf Zeit ist möglich, wird aber politisch zunehmend reguliert.
Was bedeutet Milieuschutz für die Vermietung?
In Milieuschutzgebieten (soziale Erhaltungsgebiete) benötigen Sie für bauliche Änderungen (z. B. Grundrissänderungen, Zusammenlegungen) eine Genehmigung. Auch die Umwandlung in Eigentumswohnungen ist hier stark eingeschränkt. Auf die Neuvermietung einer bestehenden Mietwohnung hat dies direkt keinen Einfluss, solange Sie keine baulichen Veränderungen vornehmen, die den Standard auf “Luxusniveau” heben.
Welche Unterlagen brauche ich vom neuen Mieter?
Um auf der sicheren Seite zu sein, fordern wir standardmäßig: Eine ausgefüllte Selbstauskunft, die letzten drei Gehaltsnachweise (oder BWA bei Selbstständigen), eine aktuelle Schufa-Auskunft und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters.
Muss ich einen Energieausweis vorlegen?
Ja, das ist Pflicht. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis dem Interessenten vorgelegt werden. Bestimmte Kennwerte (Endenergiebedarf/-verbrauch, Energieträger, Baujahr, Energieeffizienzklasse) müssen bereits in der Immobilienanzeige stehen. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit. Wir kümmern uns darum, dass dieser vorliegt.
